Schulordnung
Das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft verlangt von jedem von uns ein Verhalten, das niemand belästigt oder gefährdet, das ihre Mitglieder vor Schaden bewahrt und das Eigentum von Schule, Schülern und Lehrern schützt.
Die Schulordnung der Wilhelmschule soll zu diesem Verhalten anleiten und dadurch die Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule im täglichen Umgang miteinander erleichtern.
Jeder der Schulgemeinschaft hat sich innerhalb des Schulbereichs so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet wird.
Jeder trägt dazu bei, dass die Unterrichtsräume, das Schulgebäude, der Pausenhof, die Turnhalle, die Toilette und die Umgebung der Schule sauber gehalten werden.
Die Klassenzimmer sind von allen Schülern in Ordnung und sauber zu halten. Jede Klasse richtet einen Ordnungsdienst ein. Für den Schulhof wird ebenfalls ein Ordnungsdienst eingerichtet; Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Klassen, die andere Klassenräume belegen müssen, haben diese Zimmer in ordentlichem Zustand zu verlassen.
In der Turnhalle und den übrigen Fachräumen gelten besondere Raumordnungen.
Mobiliar, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel sind sachgemäß und schonend zu behandeln. Bei Nichtbeachtung haften gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten.
Kleidungsstücke sind an der für jede Klasse zugewiesenen Garderobe auf den Gängen aufzuhängen. Es wird jedem Schüler dringend angeraten, kein Geld und keine Wertgegenstände darin zu lassen.
Das Werfen von Gegenständen wie z.B. Schneebällen, Stöcken, Kastanien usw. ist im Schul- und Pausengelände verboten.
Die Schüler sollten den von der "Aktion Sicherer Schulweg" empfohlenen Weg zur Schule benutzen. Schüler, die mit dem Fahrrad oder Mofa zur Schule fahren, müssen ihre Fahrzeuge auf dem dafür vorgesehenen Platz abstellen. Auf dem Schulgelände ist das Fahrrad oder Mofa grundsätzlich zu schieben.
Unfälle mit Schadensfolge auf dem Schulweg sind - wie alle anderen Unfälle bei unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Veranstaltungen - unverzüglich anzeige- und meldepflichtig.
Die Schüler sind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn - frühestens jedoch 10 Minuten vor ihrer ersten Stunde - im Schulhof und gehen mit dem ersten Läuten in ihre Zimmer.
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unverzüglich, spätestens jedoch bis 9.00 Uhr des ersten Fehltages mitzuteilen.
Ist ein Lehrer zehn Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen, meldet dies der Klassensprecher auf dem Rektorat. Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler das Schulhaus.
In der großen Pause gehen alle Schüler in den Schulhof. Der Schulhof darf nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis einer aufsichtführenden Lehrkraft verlassen werden. Der Aufenthalt im Bereich der Fahrradständer ist nicht gestattet.
Bei besonders ungünstigen Witterungsverhältnissen können die Schüler unter Aufsicht des Klassen- oder Fachlehrers in ihrem Klassenzimmer oder Fachraum bleiben.
Die Kommunikation der Schüler untereinander ist wichtiges Prinzip in der Schule.
Moderne Medien und Kommunikationsmittel sowie deren Zubehör dürfen deshalb auf dem Schulgelände und anderen Unterrichtsorten nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers eingeschaltet und genutzt werden. Ansonsten sind diese sicher und nicht sichtbar zu verstauen. Bei Zuwiderhandlung werden Geräte bzw. das Zubehör eingezogen und einbehalten bis sie ein Erziehungsberechtigter abholt.
Das Mitbringen und Nutzen von Spielkonsolen im Schulbereich ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandeln gilt die Verfahrensweise des Handyverbotes.
Flugblätter, Druckschriften und Waren aller Art dürfen im Schulbereich nur mit Zustimmung der Schulleitung verteilt oder vertrieben werden.
Das Rauchen im Schulbereich und bei schulischen Veranstaltungen ist verboten.
Kaugummikauen ist im gesamten Schulbereich nicht gestattet.
Getränke in Dosen dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Grundlage aller Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist § 90, Schulgesetz Baden-Württemberg. Hausinterne Ergänzungen und Ausführungsbestimmungen sind ggf. Teil dieser Schulordnung.
In allen Klassen gelten grundsätzlich folgende drei Regeln (Trainingsraumkonzept):
Die Schulordnung soll zu Beginn jeden Schuljahres mit den Schülern besprochen werden.
Diese Schulordnung wurde in der Gesamtlehrerkonferenz am 26.01.2009 und in der Schulkonferenz am 11.2.2009 beschlossen und am 20.3.2014 geändert.
Die Schulordnung trat am 31.3.2014 in Kraft.
Die Schulordnung der Wilhelmschule soll zu diesem Verhalten anleiten und dadurch die Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule im täglichen Umgang miteinander erleichtern.
Jeder der Schulgemeinschaft hat sich innerhalb des Schulbereichs so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet wird.
Jeder trägt dazu bei, dass die Unterrichtsräume, das Schulgebäude, der Pausenhof, die Turnhalle, die Toilette und die Umgebung der Schule sauber gehalten werden.
Die Klassenzimmer sind von allen Schülern in Ordnung und sauber zu halten. Jede Klasse richtet einen Ordnungsdienst ein. Für den Schulhof wird ebenfalls ein Ordnungsdienst eingerichtet; Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Klassen, die andere Klassenräume belegen müssen, haben diese Zimmer in ordentlichem Zustand zu verlassen.
In der Turnhalle und den übrigen Fachräumen gelten besondere Raumordnungen.
Mobiliar, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel sind sachgemäß und schonend zu behandeln. Bei Nichtbeachtung haften gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten.
Kleidungsstücke sind an der für jede Klasse zugewiesenen Garderobe auf den Gängen aufzuhängen. Es wird jedem Schüler dringend angeraten, kein Geld und keine Wertgegenstände darin zu lassen.
Das Werfen von Gegenständen wie z.B. Schneebällen, Stöcken, Kastanien usw. ist im Schul- und Pausengelände verboten.
Die Schüler sollten den von der "Aktion Sicherer Schulweg" empfohlenen Weg zur Schule benutzen. Schüler, die mit dem Fahrrad oder Mofa zur Schule fahren, müssen ihre Fahrzeuge auf dem dafür vorgesehenen Platz abstellen. Auf dem Schulgelände ist das Fahrrad oder Mofa grundsätzlich zu schieben.
Unfälle mit Schadensfolge auf dem Schulweg sind - wie alle anderen Unfälle bei unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Veranstaltungen - unverzüglich anzeige- und meldepflichtig.
Die Schüler sind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn - frühestens jedoch 10 Minuten vor ihrer ersten Stunde - im Schulhof und gehen mit dem ersten Läuten in ihre Zimmer.
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unverzüglich, spätestens jedoch bis 9.00 Uhr des ersten Fehltages mitzuteilen.
Ist ein Lehrer zehn Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen, meldet dies der Klassensprecher auf dem Rektorat. Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler das Schulhaus.
In der großen Pause gehen alle Schüler in den Schulhof. Der Schulhof darf nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis einer aufsichtführenden Lehrkraft verlassen werden. Der Aufenthalt im Bereich der Fahrradständer ist nicht gestattet.
Bei besonders ungünstigen Witterungsverhältnissen können die Schüler unter Aufsicht des Klassen- oder Fachlehrers in ihrem Klassenzimmer oder Fachraum bleiben.
Die Kommunikation der Schüler untereinander ist wichtiges Prinzip in der Schule.
Moderne Medien und Kommunikationsmittel sowie deren Zubehör dürfen deshalb auf dem Schulgelände und anderen Unterrichtsorten nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers eingeschaltet und genutzt werden. Ansonsten sind diese sicher und nicht sichtbar zu verstauen. Bei Zuwiderhandlung werden Geräte bzw. das Zubehör eingezogen und einbehalten bis sie ein Erziehungsberechtigter abholt.
Das Mitbringen und Nutzen von Spielkonsolen im Schulbereich ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandeln gilt die Verfahrensweise des Handyverbotes.
Flugblätter, Druckschriften und Waren aller Art dürfen im Schulbereich nur mit Zustimmung der Schulleitung verteilt oder vertrieben werden.
Das Rauchen im Schulbereich und bei schulischen Veranstaltungen ist verboten.
Kaugummikauen ist im gesamten Schulbereich nicht gestattet.
Getränke in Dosen dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Grundlage aller Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist § 90, Schulgesetz Baden-Württemberg. Hausinterne Ergänzungen und Ausführungsbestimmungen sind ggf. Teil dieser Schulordnung.
In allen Klassen gelten grundsätzlich folgende drei Regeln (Trainingsraumkonzept):
- Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
- Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
- Jeder muss stets die Rechte des anderen respektieren.
Die Schulordnung soll zu Beginn jeden Schuljahres mit den Schülern besprochen werden.
Diese Schulordnung wurde in der Gesamtlehrerkonferenz am 26.01.2009 und in der Schulkonferenz am 11.2.2009 beschlossen und am 20.3.2014 geändert.
Die Schulordnung trat am 31.3.2014 in Kraft.